Essanelle Hair Group AG
Aktie
Berichte
Corporate Governance
Hauptversammlung
Termine
Presse
Analystenmeinungen
FAQ
Jährliches Dokument
Kontakt/Service
zurück

Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Essanelle Hair Group AG gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Essanelle Hair Group AG befürworten die Anregungen und Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010. Sie erfüllten im vergangenen Jahr und erfüllen auch zukünftig weitgehend die darin enthaltenen Verhaltensempfehlungen. Abweichungen sind von Vorstand und Aufsichtsrat nachfolgend offengelegt.

Weiterhin geltende Abweichungen:

3.8
Die Gesellschaft unterhält weiterhin die seit mehreren Jahren bestehende D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ohne Selbstbehalt, da sie einen solchen Selbstbehalt weder als geeignetes Mittel ansieht, um das Verantwortungsbewusstsein des Aufsichtsrates weiter zu stärken, noch um die Prämienzahlungen der Gesellschaft spürbar zu senken.

4.2.3
Die bestehenden Vorstandsverträge enthalten keinen Abfindungs-Cap. Auch für die Zukunft schließt der Aufsichtsrat nicht aus, Vorstandsverträge mit Regelungen zu schließen, die diesbezüglich dem Deutschen Corporate Governance Kodex nicht entsprechen. Der Aufsichtsrat vertritt hierbei den Standpunkt, dass eine präjudizierte Vertragsregelung den Spielraum des Aufsichtsrates bei der Suche nach einer optimalen Vorstandsbesetzung über Gebühr einschränkt.

5.3.3
Der Aufsichtsrat wird keinen Normierungsausschuss bilden, da die derzeitige Zahl der Ausschüsse nach der Überzeugung des Aufsichtsrates bereits ausreichend für eine effiziente Arbeit ist.

5.4.1
Der Deutsche Corporate Governance Kodex gibt selbst kein bestimmtes Alter für die festzulegende Altersgrenze vor. Nach der Überzeugung des Aufsichtsrates existiert auch keine objektiv bestimmbare Altersgrenze im Sinne der absoluten Eignung zur verantwortlichen Arbeit als Aufsichtsrat und zum Wohle des Unternehmens. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Geschäftsordnung bestimmt, dass seine Mitglieder "in der Regel" nicht länger amtieren sollen als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung des jeweiligen 75. Lebensjahres folgt. Der Aufsichtsrat sieht hierin eine ausgewogene Regelung, die einerseits eine allgemeine Altersgrenze fixiert, dem Unternehmen aber andererseits in begründeten Ausnahmefällen ermöglicht, die besondere Kompetenz und Erfahrung eines Aufsichtsratsmitglieds zu nutzen, selbst wenn die Altersgrenze im Einzelfall überschritten wird.

5.4.6
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten nach der Satzung der Gesellschaft ausschließlich eine feste Vergütung, da nach den bisherigen Beschlüssen der Hauptversammlung die derzeitige Höhe der Vergütung eine Aufteilung in fixe und variable Bestandteile nicht als sinnvoll erscheinen ließ.

7.1.2
Die Essanelle Hair Group wird auch zukünftig den Konzernjahresabschluss binnen 90 Tagen, Quartalsabschlüsse binnen 45 Tagen aufstellen und so schnell wie möglich veröffentlichen. Die Fristen können im Einzelfall überschritten werden, wenn die Umstände einen längeren Aufstellungszeitraum erfordern, um einen ordnungsmäßigen, qualitativ hochwertigen Abschluss zu veröffentlichen.

Düsseldorf, 29.11.2011

Essanelle Hair Group AG

Der Vorstand                            Der Aufsichtsrat

Corporate Governance Erklärung Aktuell
Corporate Governance Erklärung 2013
Corporate Governance Erklärung 2011
Corporate Governance Erklärung 2010
Corporate Governance Erklärung 2009
Corporate Governance Erklärung 2008
Corporate Governance Erklärung 2007
Corporate Governance Erklärung 2006
Corporate Governance Erklärung 2005
Corporate Governance Erklärung 2004
Corporate Governance Erklärung 2003
Corporate Governance Erklärung 2002