Essanelle Hair Group AG
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Erklärung zur Unternehmensführung

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Essanelle Hair Group AG gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Essanelle Hair Group AG befürworten die Anregungen und Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010. Sie erfüllten im vergangenen Jahr und erfüllen auch zukünftig weitgehend die darin enthaltenen Verhaltensempfehlungen. Abweichungen sind von Vorstand und Aufsichtsrat nachfolgend offengelegt.

Weiterhin geltende Abweichungen:

3.8
Die Gesellschaft hat ihre D&O-Versicherung für den Vorstand den Vorgaben durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) entsprechend angepasst. Sie unterhält jedoch weiterhin die bereits bestehende D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ohne Selbstbehalt, da sie einen solchen Selbstbehalt weder als geeignetes Mittel ansieht, um das Verantwortungsbewusstsein des Aufsichtsrates weiter zu stärken, noch um die Prämienzahlungen der Gesellschaft spürbar zu senken.

4.2.3
Die bereits bestehenden Vorstandsverträge enthalten keinen Abfindungs-Cap. Auch für die Zukunft schließt der Aufsichtsrat nicht aus, Vorstandsverträge mit Regelungen zu schließen, die diesbezüglich dem Deutschen Corporate Governance Kodex nicht entsprechen. Der Aufsichtsrat vertritt hierbei den Standpunkt, dass eine präjudizierte Vertragsregelung den Spielraum des Aufsichtsrates bei der Suche nach einer optimalen Vorstandsbesetzung übergebührlich einschränkt.

5.3.3
Der Aufsichtsrat wird keinen Normierungsausschuss bilden, da die derzeitige Zahl der Ausschüsse nach der Überzeugung des Aufsichtsrates bereits ausreichend für eine effiziente Arbeit ist.

5.4.1
Der Deutsche Corporate Governance Kodex gibt selbst kein bestimmtes Alter für die festzulegende Altersgrenze vor. Nach der Überzeugung des Aufsichtsrates existiert auch keine objektiv bestimmbare Altersgrenze im Sinne der absoluten Eignung zur verantwortlichen Arbeit als Aufsichtsrat und zum Wohle des Unternehmens. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Geschäftsordnung bestimmt, dass seine Mitglieder "in der Regel" nicht länger amtieren sollen als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung des jeweiligen 75. Lebensjahres folgt. Der Aufsichtsrat sieht hierin eine ausgewogene Regelung, die einerseits eine allgemeine Altersgrenze fixiert, dem Unternehmen aber andererseits in begründeten Ausnahmefällen ermöglicht, die besondere Kompetenz und Erfahrung eines Aufsichtsratsmitglieds zu nutzen, selbst wenn die Altersgrenze im Einzelfall überschritten wird.

5.4.6
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten nach der Satzung der Gesellschaft ausschließlich eine feste Vergütung, da nach den bisherigen Beschlüssen der Hauptversammlung die derzeitige Höhe der Vergütung eine Aufteilung in fixe und variable Bestandteile nicht als sinnvoll erscheinen ließ.

7.1.2
Die Essanelle Hair Group wird auch zukünftig den Konzernjahresabschluss binnen 90 Tagen, Quartalsabschlüsse

binnen 45 Tagen aufstellen und so schnell wie möglich veröffentlichen. Die Fristen können im Einzelfall überschritten werden, wenn die Umstände einen längeren Aufstellungszeitraum erfordern, um einen ordnungsmäßigen, qualitativ hochwertigen Abschluss zu veröffentlichen.

Düsseldorf, 24.11.2010

Essanelle Hair Group AG

Der Vorstand Der Aufsichtsrat

Grundsätze der Unternehmensführung der Essanelle Hair Group AG

Die Essanelle Hair Group AG ist ein Dienstleistungskonzern mit über 4.000 Mitarbeitern und rund 7 Millionen Kundenbesuchen im gesamten Bundesgebiet. Vor diesem Hintergrund ist ein nachhaltiges Vertrauensverhältnis zwischen Vorständen, Führungskräften und Mitarbeitern sowie Mitarbeitern und Kunden ein herausragender Erfolgsfaktor. Die Essanelle Hair Group hat deshalb vier Grundsätze formuliert, die als Leitbild für alle Mitarbeiter des Unternehmens gelten. Sie definieren das Selbstbild des Unternehmens, formulieren die Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen, heben die Förderung der Mitarbeiter hervor und drücken die Professionalität gegenüber Geschäftspartnern aus. Als Dienstleistungsunternehmen ist es für die Essanelle Hair Group AG entscheidend durch respektvollen Umgang das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner zu gewinnen und zu pflegen. Gleichzeitig steht die Motivation und Einstellung der Mitarbeiter im personalintensiven Geschäft des Friseurs im Mittelpunkt der Unternehmenskultur.

Darüber hinaus existiert ein klarer Verhaltenskodex für die Zusammenarbeit zwischen Innendienst und Außendienst der Essanelle Hair Group AG. Dies ist für einen Filialisten von entscheidender Bedeutung und deshalb auch schriftlich niedergelegt. Inhaltich regelt dieser Verhaltenskodex sowohl die Spielregeln für den gegenseitigen Umgang als auch für die Erreichbarkeit und legt dafür die Mindeststandards fest.

Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Leitung und Kontrolle der Essanelle Hair Group AG sind seit jeher auf die nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes ausgerichtet. Vorstand und Aufsichtsrat bekennen sich zu einer guten und transparenten Corporate Governance und orientieren sich an den Empfehlungen und Anregungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Ziel ist es, das Vertrauen der Anleger, Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und der Öffentlichkeit in die Unternehmensführung langfristig zu stärken und die Corporate Governance im Konzern kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich im Berichtsjahr mehrfach mit Themen der Corporate Governance beschäftigt und am 24. November 2010 gemeinsam die aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Demnach wird der neuen Fassung des Kodex vom 26. Mai 2010 weiterhin überwiegend entsprochen. Abweichungen existieren lediglich in begründeten Fällen aufgrund von Größe, Struktur sowie unternehmensspezifischen Gegebenheiten. Die Erklärung wurde der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Als deutsche Aktiengesellschaft unterliegt die Essanelle Hair Group AG mit Vorstand und Aufsichtsrat einer zweistufigen Führungs- und Überwachungsstruktur. Diese beiden Gremien sind sowohl hinsichtlich ihrer Mitgliedschaft als auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung des Vorstandes sowie für die Bestellung und Abberufung des Vorstandes zuständig. Beide Gremien arbeiten vertrauensvoll und effizient zusammen.

Der Aufsichtsrat wurde im Berichtsjahr vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Essanelle Hair Group wesentlichen Aspekte informiert. Dazu zählen unter anderem die Planung, die Geschäftsentwicklung und Lage des Konzerns, einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte festgelegt.

Der Aufsichtsrat verfolgt gemäß Punkt 5.4.1 des Corporate Governance-Kodex konkrete Ziele zur Besetzung des Aufsichtsrates. Demnach werden wie bisher auch zukünftig die unternehmensspezifische Situation sowie die Vielfalt der Mitglieder berücksichtigt. Die besondere Berücksichtigung von Frauen ist nicht nur konkretes Ziel bei der Besetzung des Aufsichtsrates, sondern wird bereits seit Jahren umgesetzt. Zum 31.12.2010 waren fünf von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern weiblich. Darüber hinaus hat die Essanelle Hair Group in der Entsprechenserklärung 2010 aufgeführt, dass von einer Altersbegrenzung der Aufsichtsratsmitglieder in Einzelfällen abgewichen werden kann. Derzeit überschreitet kein Mitglied die Altersgrenze von 75 Jahren.

Mit Achim Mansen, Vorstandsvorsitzender, Dieter Bonk, Marketing- und Vertriebsvorstand, und Dirk Wiethölter, Personalvorstand, gehören dem Vorstand weiterhin drei Mitglieder an. Im Berichtsjahr traten im Vorstand keine Interessenkonflikte auf, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen wären.

Sämtliche Vorstandsmitglieder gehören dem Verwaltungsrat der BKK essanelle an, wobei Dirk Wiethölter zusätzlich als alternierender Vorsitzender dieses Gremiums fungiert.

Der Aufsichtsrat der Essanelle Hair Group berät und überwacht den Vorstand regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens. Nach eigener Einschätzung gehört dem Gremium eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat aus seinen Mitgliedern ein Audit Committee sowie einen Personalausschuss gebildet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten im Aufsichtsrat keine offen zu legenden Interessenkonflikte auf.

Über die Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat informiert der Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichtes im Geschäftsbericht. Weitere Informationen zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Arbeit des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse finden sich im Bericht des Aufsichtsrates.


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