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Erklärung zur Unternehmensführung
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Essanelle Hair Group AG gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Essanelle Hair Group AG gemäß § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat der Essanelle Hair Group AG befürworten die Anregungen und Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012. Sie erfüllten im vergangenen Jahr und erfüllen auch zukünftig weitgehend die darin enthaltenen Verhaltensempfehlungen. Abweichungen sind von Vorstand und Aufsichtsrat nachfolgend offengelegt.
Weiterhin geltende Abweichungen:
3.8
Die Gesellschaft unterhält weiterhin die seit mehreren Jahren bestehende D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat ohne Selbstbehalt, da sie einen solchen Selbstbehalt weder als geeignetes Mittel ansieht, um das Verantwortungsbewusstsein des Aufsichtsrates weiter zu stärken, noch um die Prämienzahlungen der Gesellschaft spürbar zu senken.
4.2.3
Die bestehenden Vorstandsverträge enthalten keinen Abfindungs-Cap. Auch für die Zukunft schließt der Aufsichtsrat nicht aus, Vorstandsverträge mit Regelungen zu schließen, die diesbezüglich dem Deutschen Corporate Governance Kodex nicht entsprechen. Der Aufsichtsrat vertritt hierbei den Standpunkt, dass eine präjudizierte Vertragsregelung den Spielraum des Aufsichtsrates bei der Suche nach einer optimalen Vorstandsbesetzung über Gebühr einschränkt.
5.3.3
Der Aufsichtsrat wird keinen Normierungsausschuss bilden, da die derzeitige Zahl der Ausschüsse nach der Überzeugung des Aufsichtsrates bereits ausreichend für eine effiziente Arbeit ist.
5.4.1
Der Deutsche Corporate Governance Kodex gibt selbst kein bestimmtes Alter für die festzulegende Altersgrenze vor. Nach der Überzeugung des Aufsichtsrates existiert auch keine objektiv bestimmbare Altersgrenze im Sinne der absoluten Eignung zur verantwortlichen Arbeit als Aufsichtsrat und zum Wohle des Unternehmens. Der Aufsichtsrat hat daher in seiner Geschäftsordnung bestimmt, dass seine Mitglieder "in der Regel" nicht länger amtieren sollen als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung des jeweiligen 75. Lebensjahres folgt. Der Aufsichtsrat sieht hierin eine ausgewogene Regelung, die einerseits eine allgemeine Altersgrenze fixiert, dem Unternehmen aber andererseits in begründeten Ausnahmefällen ermöglicht, die besondere Kompetenz und Erfahrung eines Aufsichtsratsmitglieds zu nutzen, selbst wenn die Altersgrenze im Einzelfall überschritten wird.
7.1.2
Die Essanelle Hair Group wird auch zukünftig den Konzernjahresabschluss binnen 90 Tagen, Quartalsabschlüsse binnen 45 Tagen aufstellen und so schnell wie möglich veröffentlichen. Die Fristen können im Einzelfall überschritten werden, wenn die Umstände einen längeren Aufstellungszeitraum erfordern, um einen ordnungsmäßigen, qualitativ hochwertigen Abschluss zu veröffentlichen.
Düsseldorf, 28. 11. 2012
Essanelle Hair Group AG
Der Vorstand Der Aufsichtsrat
Grundsätze der Unternehmensführung der Essanelle Hair Group AG
Die Essanelle Hair Group AG ist ein Dienstleistungskonzern mit über 4.000 Mitarbeitern und rund 7 Millionen Kundenbesuchen im gesamten Bundesgebiet. Vor diesem Hintergrund ist ein nachhaltiges Vertrauensverhältnis zwischen Vorständen, Führungskräften und Mitarbeitern sowie Mitarbeitern und Kunden ein herausragender Erfolgsfaktor. Die Essanelle Hair Group hat deshalb vier Grundsätze formuliert, die als Leitbild für alle Mitarbeiter des Unternehmens gelten. Sie definieren das Selbstbild des Unternehmens, formulieren die Ausrichtung an den Kundenbedürfnissen, heben die Förderung der Mitarbeiter hervor und drücken die Professionalität gegenüber Geschäftspartnern aus. Als Dienstleistungsunternehmen ist es für die Essanelle Hair Group AG entscheidend durch respektvollen Umgang das Vertrauen der Kunden und Geschäftspartner zu gewinnen und zu pflegen. Gleichzeitig steht die Motivation und Einstellung der Mitarbeiter im personalintensiven Geschäft des Friseurs im Mittelpunkt der Unternehmenskultur.
Darüber hinaus existiert ein klarer Verhaltenskodex für die Zusammenarbeit zwischen Innendienst und Außendienst der Essanelle Hair Group AG. Dies ist für einen Filialisten von entscheidender Bedeutung und deshalb auch schriftlich niedergelegt. Inhaltich regelt dieser Verhaltenskodex sowohl die Spielregeln für den gegenseitigen Umgang als auch für die Erreichbarkeit und legt dafür die Mindeststandards fest.
Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Als deutsche Aktiengesellschaft unterliegt die Essanelle Hair Group AG mit Vorstand und Aufsichtsrat einer zweistufigen Führungs- und Überwachungsstruktur. Diese beiden Gremien sind sowohl hinsichtlich ihrer Mitgliedschaft als auch in ihren Kompetenzen streng voneinander getrennt. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung. Der Aufsichtsrat ist für die Kontrolle, Überwachung und Beratung des Vorstandes sowie für die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern zuständig. Beide Gremien arbeiten vertrauensvoll und effizient zusammen.
Der Aufsichtsrat wurde im Berichtsjahr vom Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Essanelle Hair Group wesentlichen Aspekte informiert. Dazu zählten unter anderem die Planung und strategische Ausrichtung, die Geschäftsentwicklung und Lage des Konzerns, einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung hat der Aufsichtsrat Zustimmungsvorbehalte festgelegt.
Der Aufsichtsrat verfolgt gemäß Punkt 5.4.1 des Corporate Governance-Kodex konkrete Ziele zur Besetzung des Aufsichtsrates. Bei der Besetzung des Aufsichtsrates zählen zu den zentralen Faktoren die unternehmensspezifische Situation, speziell bei den Themen Branchen- und Personalarbeitskompetenz, sowie die Vielfalt der Mitglieder. Die besondere Berücksichtigung von Frauen ist nicht nur konkretes Ziel bei der Besetzung des Aufsichtsrates, sondern wird bereits seit Jahren umgesetzt. Zum 31.12.2011 waren fünf von zwölf Aufsichtsratsmitgliedern weiblich. Ein Verhältnis in dieser Größenordnung ist auch zukünftig konkretes Ziel bei der Besetzung des Aufsichtsrates. Darüber hinaus hat die Essanelle Hair Group in der Entsprechenserklärung 2011 erläutert, dass von einer Altersbegrenzung der Aufsichtsratsmitglieder in Einzelfällen abgewichen werden kann. Derzeit überschreitet kein Mitglied die empfohlene Altersgrenze von 75 Jahren.
Nach eigener Einschätzung gehört dem Gremium nach den Neuwahlen der Anteilseigner im Geschäftsjahr 2011 eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat aus seinen Mitgliedern ein Audit Committee sowie einen Personalausschuss gebildet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten im Aufsichtsrat keine offen zu legenden Interessenkonflikte auf.
Mit Achim Mansen, Vorstandsvorsitzender, Dieter Bonk, Marketing- und Vertriebsvorstand, und Dirk Wiethölter, Personalvorstand, gehören dem Vorstand weiterhin drei Mitglieder an. Im Berichtsjahr traten im Vorstand keine Interessenkonflikte auf, die dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen wären.
Sämtliche Vorstandsmitglieder gehören dem Verwaltungsrat der BKK essanelle an, wobei Dirk Wiethölter zusätzlich als alternierender Vorsitzender dieses Gremiums fungiert.
Über die Vergütung der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat informiert der Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichtes im aktuellen Geschäftsbericht. Ebenso können dort weitere Informationen zur Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat sowie zur Arbeit des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse im Bericht des Aufsichtsrates entnommen werden.
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